So funktioniert der Großhandelsvertrieb in den USA für ausländische Marken
Aktualisiert
Dieser Ratgeber richtet sich an Exportleiter und Gründer von Konsumgütermarken in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die einen Distributor oder Vertriebspartner in den USA suchen. Er erklärt, wer im US-Großhandel welche Aufgabe hat, wie jede Partei verdient, was Sie vor der Unterschrift vereinbaren sollten und welche Logistik ein Distributor von Ihnen erwartet.
So funktioniert der Großhandelsvertrieb in den USA
Die meisten Konsumgüter erreichen US-Regale über eine Kette von Unternehmen, nicht über einen einzigen Einkäufer. Ein im Ausland hergestelltes Produkt wird importiert, als US-Bestand gelagert, an einen oder mehrere Distributoren oder Großhändler verkauft und erst dann an den Einzelhandel. Broker und Handelsvertreter arbeiten oft parallel zur Kette: Sie stellen die Marke Einkäufern vor, ohne die Ware zu besitzen.
Die USA sind so groß, dass kaum ein Distributor alle Bundesstaaten und alle Kanäle gut abdeckt. Wer aus dem deutschsprachigen Raum kommt, ist oft einen Vertriebspartner für ganz Deutschland oder einen Generalimporteur für die Schweiz gewohnt. In den USA landet eine landesweit verkaufende Marke dagegen häufig bei mehreren Partnern: einem Unternehmen, das importiert und den nationalen Bestand hält, regionalen Distributoren, die Geschäfte in ihrem Gebiet beliefern, und Handelsvertretern, die Türen zu Einkäufern öffnen.
- Sie Marke im Ausland Stellt das Produkt her und verkauft es für den Export
- Manchmal der Distributor Importeur Importiert, verzollt und hält den US-Bestand
- Optional Master-Distributor Kauft nationale Mengen und beliefert regionale Partner
- Übernimmt das Eigentum Regionaler Distributor oder Großhändler Verkauft und liefert an Geschäfte in seinem Gebiet
- Broker und Vertreter unterstützen Einzelhändler Verkauft an den Endkunden
Nicht jede Marke braucht jede Stufe. Eine kleine Marke verkauft vielleicht an einen einzigen Importeur, der zugleich vertreibt, oder beliefert Einzelhändler direkt aus eigenem US-Bestand. Jede Stufe bringt Reichweite und nimmt einen Teil des Preises. Wie viele Stufen sinnvoll sind, hängt davon ab, wie viele Geschäfte Sie erreichen wollen und wie viel Verkauf und Lieferung Sie selbst leisten können.
Importeur, Distributor, Großhändler, Broker: wer was macht
Die klarste Trennlinie ist das Eigentum an der Ware. Das U.S. Census Bureau beschreibt Großhändler auf eigene Rechnung (Merchant Wholesalers) als Unternehmen, die Waren auf eigene Rechnung verkaufen, meist aus eigenen Lagern, während Agenten und Broker den Verkauf fremder Waren vermitteln, in der Regel ohne Eigentum daran zu erwerben oder sie physisch zu handhaben (U.S. Census Bureau). In der Praxis überschneiden sich die Titel. Stellen Sie deshalb jedem möglichen Partner dieselben Fragen: Kaufen Sie die Ware, halten Sie Bestand, liefern Sie aus, und wer sind Ihre Kunden?
| Rolle | Besitzt die Ware | Hält Bestand und liefert | Wie sie verdient | Was sie von Ihnen braucht |
|---|---|---|---|---|
| Importeur | Ja, ab dem in den Lieferbedingungen vereinbarten Punkt | Hält meist den nationalen Bestand, vertreibt oft auch selbst | Marge zwischen seinem Einstandspreis (Landed Cost) und seinem Verkaufspreis | Exportpreise, Unterlagen für den Zoll, verlässliche Produktion |
| Master-Distributor | Ja | Hält Bestand für das ganze Land oder mehrere Regionen, beliefert andere Distributoren | Marge, oft auf große Mengen | Exklusivität oder Vorrang, Mengenpreise, Marketingunterstützung |
| Regionaler Distributor | Ja | Lagert und beliefert Geschäfte auf festen Touren | Marge, in manchen Kanälen zusätzlich Gebühren oder Aktionsprogramme | Stetiger Nachschub, Vertriebsunterstützung, regalfertige Verpackung |
| Großhändler | Ja | Verkauft viele Marken aus einem Katalog, oft an unabhängige Geschäfte | Marge | Wettbewerbsfähige Preise, passende Kartoneinheiten, Barcodes |
| Broker oder Handelsvertreter | Nein | Nein; stellt die Marke vor und betreut die Einkäufer | Provision auf Umsätze in seinem Gebiet oder bei seinen Kunden | Muster, Verkaufsblätter, Preise, einen Lieferweg für Aufträge |
Wer zollrechtlich Importeur (Importer of Record) ist, ist eine andere Frage als die, wem die Ware kaufmännisch gehört. Der Importer of Record ist für die Zollanmeldung und die Zölle verantwortlich. Das kann Ihr US-Importeur sein, Ihr Distributor oder Ihr eigenes Unternehmen. Unser Ratgeber So funktioniert die US-Zollabwicklung erklärt diese Rolle im Detail.
Wie jede Partei verdient
Distributoren und Großhändler verdienen eine Marge: die Differenz zwischen dem, was sie Ihnen zahlen, und dem, was sie ihren Kunden berechnen. Broker und Handelsvertreter verdienen eine Provision. Hinzu kommt, dass viele Partner Unterstützung erwarten, die Ihren Nettopreis senkt, etwa Werbekostenzuschüsse, kostenlose Ware für neue Geschäfte oder eine Beteiligung an Werbekosten.
Marge und Aufschlag sind nicht dieselbe Zahl
Ein Partner, der für $6.00 einkauft und für $7.50 verkauft, hat einen Aufschlag von 25 % auf seinen Einkaufspreis, aber eine Marge von 20 % auf seinen Verkaufspreis. US-Einkäufer sprechen meist von Marge. Klären Sie vor jeder Preiszusage, welche Größe ein Partner meint, denn über mehrere Stufen wächst der Unterschied schnell.
Hypothetisches Beispiel, keine Marktdaten. Ein Hersteller von Küchenhelfern aus Baden-Württemberg verkauft ein Produkt für $4.00 pro Stück an seinen US-Importeur. Nach Fracht, einem angenommenen Zoll und weiteren Importkosten liegt der Einstandspreis des Importeurs bei $4.60. Der Importeur verkauft an einen regionalen Distributor für $6.00 (eine Marge von etwa 23 %). Der Distributor verkauft an einen Einzelhändler für $7.50 (20 % Marge). Der Einzelhändler setzt den Regalpreis auf $12.49 (eine Marge von etwa 40 %). Ein Broker, der den Händler gewonnen hat, erhält eine vereinbarte Provision auf die Verkäufe des Distributors an diesen Händler, bezahlt von dem, der den Broker beauftragt hat.
Der Kunde zahlt also ungefähr das Dreifache des Exportpreises. Will die Marke das Produkt später für $9.99 im Regal sehen, muss jede Stufe ihren Preis senken, und den größten Teil trägt meist die Marke.
Die tatsächlichen Margen unterscheiden sich stark nach Kategorie, Kanal und Partner. Behandeln Sie jede Zahl, die Sie hören, als Ausgangspunkt für Verhandlungen, nicht als Regel. Rechnen Sie von einem realistischen Regalpreis rückwärts, bevor Sie jemandem ein Angebot machen. Unser Ratgeber zur Preiskalkulation für den US-Markt zeigt diese Rechnung, und Was der Import in die USA kostet erklärt den Einstandspreis darunter.
Weitere Formen der Vergütung
- Provision: ein Prozentsatz der fakturierten Umsätze für Broker und Handelsvertreter, manchmal mit einer monatlichen Pauschale. Vereinbaren Sie, ob die Provision auf Bestellungen, auf versandte Rechnungen oder auf eingegangene Zahlungen fällig wird.
- Werbekostenzuschüsse (Promotional Allowances): Rabatte oder Zahlungen, die Preisaktionen, Displays oder Werbung im Handel finanzieren.
- Unterstützung für neue Geschäfte: kostenlose Erstbestückung (Free Fills) oder Einführungsrabatte, wenn ein Geschäft das Sortiment erstmals listet.
- Zahlungsziel: Wie lange der Partner bis zur Zahlung braucht, ist ebenfalls Teil seiner Vergütung. Sechzig Tage Ziel auf eine große Bestellung sind Geld, das Sie ihm leihen.
Exklusivität und Vertriebsgebiet
Fast jeder Distributor wird Exklusivität verlangen. Aus seiner Sicht ist das verständlich: Er will keine Nachfrage für Ihre Marke aufbauen und dann Umsatz an einen Wettbewerber verlieren, der dasselbe Produkt verkauft. Aus Ihrer Sicht übergeben Sie mit der Exklusivität einem einzigen Unternehmen die Kontrolle über einen Markt, den Sie noch nicht klar überblicken.
Nach US-Bundeskartellrecht sind Exklusivverträge grundsätzlich zulässig und werden nach einer „Rule of Reason“ beurteilt, also nach ihren tatsächlichen Wirkungen. Auch Vorgaben, die ein Hersteller einseitig dazu macht, wo ein Händler verkaufen darf, sind in der Regel zulässig. Problematisch werden sie vor allem, wenn ein Unternehmen mit Marktmacht damit Wettbewerber ausschließt oder wenn Wettbewerber untereinander Märkte aufteilen (FTC zu Exklusivbindungen, FTC zu Herstellervorgaben). Die FTC weist außerdem darauf hin, dass ein empfohlener Verkaufspreis für den Wiederverkäufer nicht verbindlich ist und dass einige Bundesstaaten Mindestpreisvorgaben anders behandeln. Für eine kleine ausländische Marke ist das kaufmännische Risiko meist größer als das rechtliche.
So begrenzen Sie Exklusivität
- Gebiet: Vergeben Sie benannte Bundesstaaten oder Regionen, nicht „die Vereinigten Staaten“, bis ein Partner zeigt, dass er mehr abdecken kann.
- Kanal: Trennen Sie Lebensmitteleinzelhandel, Fachhandel, Massenmarkt, E-Commerce und Gastronomie. Ein starker Fachhandelsdistributor hat womöglich keinen Zugang zu Ketten.
- Leistung: Koppeln Sie die Exklusivität an Mindestabnahmen oder Mindestumsätze pro Zeitraum, mit dem Recht, sie zu beenden oder in eine nicht exklusive Vereinbarung umzuwandeln, wenn die Ziele verfehlt werden.
- Laufzeit: Beginnen Sie mit einer kurzen Erstlaufzeit, etwa einem Jahr, und verlängern Sie nur einvernehmlich.
- Ausnahmen: Behalten Sie sich das Recht vor, über Ihren eigenen Onlineshop oder bei Amazon zu verkaufen und benannte Bestandskunden selbst zu bedienen.
Worauf Sie im Vertriebsvertrag achten sollten
Ein Vertriebsvertrag kann länger halten als die Geschäftsbeziehung dahinter. Lesen Sie die folgenden Klauseln sorgfältig und lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen, der US-Vertriebsrecht kennt. Gehen Sie dabei nicht von Ihren Erfahrungen mit dem Handelsvertreter- oder Vertragshändlerrecht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus: Was bei Kündigung und Ausgleich gilt, hängt vom Vertrag und vom Recht des jeweiligen Bundesstaats ab.
- Kündigung: wie jede Seite den Vertrag beenden kann, die Kündigungsfrist, was als wichtiger Grund gilt und ob Sie eine Entschädigung schulden. Vereinbaren Sie, was mit dem Restbestand des Partners geschieht: ob Sie ihn zurückkaufen, zu welchem Preis und ob er ihn weiter verkaufen darf.
- Mindestmengen: die Mindestbestellmengen, die Sie verlangen, und die jährlichen Mindestabnahmen, zu denen sich der Partner verpflichtet. Ohne Mindestmengen kostet den Partner die Exklusivität nichts.
- Marketingbudgets: wer Messen, Muster, Aktionen und Händlerprogramme bezahlt, wie viel und wie die Ausgaben nachgewiesen werden. Verlangen Sie einen schriftlichen Plan statt eines offenen Prozentsatzes.
- Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel, Skonto, Folgen verspäteter Zahlung, Kreditlimits und ob Sie für die ersten Aufträge eine Warenkreditversicherung oder eine Anzahlung brauchen. Für Exporte aus Deutschland gibt es zusätzlich die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen), in Österreich Haftungen über die OeKB und in der Schweiz die SERV; ob diese für Ihr Geschäft passen, klären Sie mit der jeweiligen Stelle.
- Abzüge und Retouren: ob der Partner beschädigte Ware, Fehlmengen, unverkaufte Ware oder Rückbelastungen (Chargebacks) seiner Händler von Ihren Rechnungen abziehen darf und wie Streitfälle geregelt werden.
- Preise: wie oft Sie Preise ändern dürfen, mit welcher Vorlaufzeit und ob für bereits gekaufte Ware ein Preisschutz gilt.
- Zölle: wer eine Änderung der US-Zölle trägt. Seit dem 24. Juli 2026 gilt für Waren mit EU-Ursprung ein Section-301-Zoll, bei dem Regelzoll und Zusatzzoll zusammen 10 % ergeben; liegt der Regelzoll bereits bei 10 % oder darüber, fällt kein Zusatzzoll an. Für Schweizer Ursprungswaren gilt dasselbe Prinzip mit 12,5 % (Stand Oktober 2026). Waren, die unter Section-232-Zölle fallen, etwa viele Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, sind von dieser Maßnahme ausgenommen und tragen ihre eigenen Zölle. Laut einer von GTAI zitierten Umfrage der AHK USA vom Anfang 2026 geben Unternehmen über 70 % ihrer Zollkosten an US-Kunden weiter. Halten Sie im Vertrag fest, ob und wie eine Zolländerung den Preis anpasst.
- Marke und Listings: wer Ihre Marke in den USA besitzt und registriert (das sollten Sie sein) und wer Produktlistings und Inhalte online kontrolliert.
- Lieferbedingungen: wo Eigentum und Gefahr übergehen und wer Importer of Record ist. Unser Ratgeber zu Incoterms für den Versand in die USA erklärt die Möglichkeiten.
- Anwendbares Recht und Streitbeilegung: welches bundesstaatliche Recht gilt und ob Streitigkeiten vor Gericht oder vor ein Schiedsgericht gehen.
Marketingbudgets sind nicht nur eine kaufmännische Frage. Nach den Leitlinien der FTC zu Werbekostenzuschüssen sollen Werbezahlungen und Werbeleistungen allen konkurrierenden Kunden zu anteilig gleichen Bedingungen angeboten werden, und wer sie über einen Großhändler oder Distributor abwickelt, ist dadurch nicht von dieser Verantwortung befreit (16 CFR 240.9, 16 CFR 240.11). Fragen Sie Ihren Anwalt, wie das für Ihre Programme gilt.
Alkohol: das dreistufige System
Für Wein, Bier und Spirituosen gilt eine strengere Kette, und das betrifft österreichische Weingüter, deutsche Brauereien und Brennereien aus dem Alpenraum gleichermaßen. Die meisten Bundesstaaten verlangen, dass ein Lieferant nur an lizenzierte Großhändler verkauft und Großhändler nur an lizenzierte Einzelhändler. Die Beschreibung aus North Carolina ist typisch: Der Lieferant verkauft und liefert nur an Großhändler, und Großhändler verkaufen nur an Einzelhändler oder andere Großhändler (North Carolina ABC Commission). Jeder Bundesstaat setzt eigene Regeln, und manche regeln auch, wie Lieferanten Marken und Gebiete an Großhändler vergeben.
Auf Bundesebene verlangt die Bundesbehörde für Alkohol- und Tabaksteuer (Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, TTB) eine Basic Permit, um Alkohol zu importieren oder im Großhandel zum Weiterverkauf zu kaufen (TTB, Informationen für Großhändler). Für eine Importeurs-Permit muss der Importeur ein besetztes Geschäftsbüro in den USA unterhalten; ein Hersteller, der das nicht kann, muss mit einem bestehenden lizenzierten Importeur zusammenarbeiten. Der Importeur braucht außerdem zum Zeitpunkt des Imports für jedes Produkt und Etikett ein Certificate of Label Approval (COLA), und die Anforderungen der Bundesstaaten kommen hinzu (TTB zum Import abgefüllter alkoholischer Getränke). Für einen Wein- oder Spirituosenhersteller aus dem Ausland ist der erste Partner deshalb fast immer ein lizenzierter Importeur, und dessen Netz an Großhändlern in den Bundesstaaten zählt so viel wie der Importeur selbst.
Wo Sie US-Distributoren finden
Gute Distributoren sind ausgelastet und bekommen viele Anfragen. Die besten Kontakte entstehen meist über Menschen, die bereits Teil der Kette sind.
- Fachmessen der Kategorie: Distributoren, Importeure und Einkäufer besuchen die großen US-Messen ihrer Kategorie. Vereinbaren Sie Termine vorab und fassen Sie innerhalb weniger Tage nach; wie das geht, zeigt unser Ratgeber zum Nachfassen nach der Messe.
- Branchen- und Fachverbände: Viele Kategorien haben Distributorenverbände mit Mitgliederverzeichnissen, regionalen Veranstaltungen und Newslettern.
- Händler, die Sie bereits beliefern: Fragen Sie Geschäfte, bei welchen Distributoren sie einkaufen. Ein Distributor ist viel interessierter, wenn ein Händler nach Ihrem Produkt fragt.
- Kataloge und Markenlisten der Distributoren: Die Marken, die ein Distributor führt, zeigen seine Kanäle und ob Sie mit einer Marke konkurrieren würden, die er schon hat.
- Broker und Handelsvertreter: Ein Vertreter, der Geschäfte in einer Region besucht, weiß, welche Distributoren sie beliefern, und kann Sie vorstellen.
- Ihre Außenwirtschaftsförderung: Für deutsche Unternehmen bietet die AHK USA (German American Chamber of Commerce, mit Sitz in New York) Unterstützung beim Markteintritt und bei der Partnersuche, und Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht Branchen- und Zollberichte zu den USA. Österreichische Unternehmen wenden sich an ADVANTAGE AUSTRIA, die Außenwirtschaftsorganisation der WKO, mit Büros unter anderem in New York, Chicago und Los Angeles. Für Schweizer Unternehmen ist Switzerland Global Enterprise (S-GE) die offizielle Exportförderung, mit den USA als Fokusmarkt.
Für einzelne Produktgruppen gehen unsere Kategorie-Ratgeber weiter: Beauty-Distributoren in den USA finden, Einkäufer im Lebensmittelhandel finden und Lebensmittel an Restaurants und Großverbraucher verkaufen.
So prüfen Sie einen Distributor
- Lassen Sie sich eine Liste aktueller Kunden geben und rufen Sie zwei oder drei davon an.
- Fragen Sie, welche Marken er in den letzten zwei Jahren abgegeben oder verloren hat, und warum.
- Fragen Sie, wie viele Vertriebsmitarbeiter Ihre Kategorie betreuen und wofür sie bezahlt werden.
- Prüfen Sie, wie er Lieferanten bezahlt: Zahlungsziel, übliche Abzüge und wie Streitfälle gelöst werden.
- Verlangen Sie einen schriftlichen Plan für das erste Jahr: Zielkunden, Mengen und die Unterstützung, die er von Ihnen erwartet.
Welche Logistik ein Distributor von einer ausländischen Marke erwartet
Distributoren wollen selten bei jeder Nachbestellung eines Geschäfts auf eine Seefrachtsendung warten. Ein Container aus Hamburg oder Bremerhaven ist mehrere Wochen bis zur US-Westküste unterwegs, ein Schweizer oder österreichischer Versender rechnet noch den Vorlauf per Bahn oder Binnenschiff zum Seehafen hinzu. Viele Distributoren nehmen eine ausländische Marke deshalb nur auf, wenn sie schnell und mit regalfertiger Ware aus den USA liefern kann. Bevor ein ernsthaftes Gespräch beginnt, sollten Sie beantworten können, wie Sie die erste und die fünfte Bestellung liefern.
- US-Bestand: verzollte Ware in einem US-Lager, damit Aufträge in Tagen statt Wochen versandt werden.
- Schneller Nachschub: ein Meldebestand und ein Produktionsplan, der die Seefrachtlaufzeit abdeckt, damit dem Distributor während einer Aktion nie die Ware ausgeht.
- Korrekte Kennzeichnung: Importierte Waren müssen in der Regel an gut sichtbarer Stelle, lesbar und so dauerhaft wie möglich mit ihrem Ursprungsland in englischer Sprache gekennzeichnet sein (19 CFR Part 134), also etwa „Made in Germany“, „Made in Austria“ oder „Made in Switzerland“. Die Etiketten müssen außerdem die Regeln Ihrer Kategorie erfüllen, etwa die FDA-Kennzeichnung für Lebensmittel oder Kosmetik.
- Barcodes und Kartoneinheiten: Produktbarcodes auf jeder Einheit, Kartonbarcodes, Kartoneinheiten passend zu den Bestelleinheiten des Distributors und eindeutige Kartonbeschriftungen.
- Palettenstandards: Palettengröße, Höhen- und Gewichtsgrenzen und Kennzeichnung nach Vorgabe des Distributors, dazu Chargen- oder Datumscodes, falls Ihr Produkt welche hat. Klären Sie vor dem Packen, ob der Distributor Europaletten annimmt oder ein anderes Palettenmaß verlangt.
- Unterlagen: Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, wo nötig, und die Zertifikate, die Ihre Kategorie verlangt.
Hier hilft ein Partner für Wareneingang und Lagerung in den USA. Abanro holt Ihre Ware in Ihrem Lager im Ausland ab und übernimmt die US-Zollabwicklung als Teil Ihrer Sendung. Unser Lager in Orange County (Kalifornien), nahe den Häfen von Los Angeles und Long Beach, nimmt die Sendung an und gleicht sie im Rahmen von Wareneingang und Prüfung mit der Packliste ab (Paletteneingang ab $15 pro Palette), hält den Bestand in der Lagerung (ab $49 pro Palette und Monat) und versendet Kartons oder Paletten über die Weiterleitung an Distributoren und Händler (Kartonweiterleitung ab $5 pro Karton). Alle Einstiegspreise finden Sie auf unserer Preisseite.
Sie sprechen mit einem US-Distributor und brauchen zuerst Ware vor Ort? Nennen Sie uns Produkt und Mengen, dann planen wir Sendung, Wareneingang und Lagerung.
US-Bestand für Ihren Distributor planenHäufige Fehler ausländischer Marken mit US-Distributoren
- Exklusivität für die ganzen USA beim ersten Treffen. Ein einzelner Partner deckt selten alle Regionen und Kanäle ab. Beginnen Sie mit einem Gebiet und einem Leistungsziel.
- Einen Preis nennen, ohne vom Regal rückwärts zu rechnen. Wenn die Margen der Kette den Regalpreis aus der Kategorie drängen, kann ihn kein Distributor verkaufen.
- Erwarten, dass der Distributor allein Nachfrage schafft. Distributoren bedienen vor allem bestehende Nachfrage. Erfolgreiche Marken bringen meist Händlerkunden, ein Musterprogramm und Marketing mit.
- Kein US-Bestand. Wer nur Containerbestellungen ab Europa anbietet, beschränkt sich auf die wenigen Partner, die selbst importieren wollen.
- Abzüge ignorieren. Gekürzte Rechnungen für Schäden, Aktionen und Rückbelastungen können eine Marge aufzehren. Legen Sie die Regeln im Vertrag fest.
- Den Partner Ihre Marke registrieren lassen. Registrieren Sie sie in Ihrem eigenen Namen beim U.S. Patent and Trademark Office.
Den ersten Vertriebsweg wählen
Viele Marken fahren besser, wenn sie die Nachfrage mit einer Handvoll Einkäufern belegen, bevor sie einen Distributor unter Vertrag nehmen. Bestellungen und Nachbestellungen echter Geschäfte sind das stärkste Argument in jedem Distributorengespräch, und sie zeigen Ihnen, für welche Region und welchen Kanal Sie Exklusivität anbieten sollten. Unser Ratgeber Ihr Produkt mit 25 US-Einkäufern testen beschreibt eine Methode, und An US-Einzelhändler verkaufen erklärt Lieferantenanlage, EDI und Chargebacks, sobald ein Händler zusagt. Beauty-Marken können außerdem Distributor und lokalen Vertriebspartner vergleichen.
Abanro bietet dreimonatige Programme für den US-Markteintritt für Marken aus Lebensmittel und Getränke sowie aus Beauty und Körperpflege an: einen kleinen Markttest mit US-Einkäufern in Südkalifornien, gestützt auf denselben Wareneingang, dieselbe Lagerung und dieselbe Weiterleitung. Für andere Kategorien halten wir Ihren US-Bestand und versenden ihn an die Distributoren und Händler, mit denen Sie arbeiten.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Vertriebsverträge, Kartellrecht und Alkoholgesetze unterscheiden sich je nach Bundesstaat und ändern sich, lassen Sie Ihren Vertrag deshalb vor der Unterschrift von einem qualifizierten Anwalt prüfen.
Quellen und weiterführende Links
- Factfinder for the Nation: Wholesale Trade Statistics (Definitionen von Großhändlern auf eigene Rechnung sowie Agenten und Brokern), US-Statistikbehörde (U.S. Census Bureau)
- Exclusive Dealing or Requirements Contracts (Exklusivbindungen), Federal Trade Commission (FTC)
- Manufacturer-imposed Requirements (Gebiets-, Kunden- und Preisvorgaben des Herstellers), Federal Trade Commission (FTC)
- 16 CFR 240.9: anteilig gleiche Bedingungen für Werbezuschüsse, Cornell Law School: Legal Information Institute (LII)
- 16 CFR 240.11: Erfüllung der Pflichten des Lieferanten durch Großhändler oder Dritte, Cornell Law School: Legal Information Institute (LII)
- Import abgefüllter alkoholischer Getränke in die USA, US-Bundesbehörde für Alkohol- und Tabaksteuer (TTB)
- Informationen für Großhändler (Basic Permit), US-Bundesbehörde für Alkohol- und Tabaksteuer (TTB)
- Product Distribution (das dreistufige System in North Carolina), Alkoholkontrollbehörde von North Carolina (NC ABC Commission)
- 19 CFR Part 134: Ursprungslandkennzeichnung, Elektronische Fassung des Code of Federal Regulations (eCFR)
- Bekanntmachung der Section-301-Maßnahmen vom 28. Juli 2026 (EU 10 %, Schweiz 12,5 %, jeweils einschließlich Regelzoll), Handelsbeauftragter der US-Regierung (USTR), Federal Register
- Wende auf dem Markt für Maschinen in den USA (21.08.2026), mit Ergebnissen der AHK-USA-Umfrage zur Weitergabe von Zollkosten, Germany Trade & Invest (GTAI)
- AHK USA: Markteintritt, Partnersuche und Beratung zu Zöllen und Handel, German American Chamber of Commerce, Inc. (AHK USA, New York)
- ADVANTAGE AUSTRIA in den USA: Außenwirtschaftscenter der WKO, ADVANTAGE AUSTRIA, Wirtschaftskammer Österreich
- Switzerland Global Enterprise: Exportförderung, Fokusmarkt USA, Switzerland Global Enterprise (S-GE)
Quellen geprüft am