EXW, FOB, DAP oder DDP? Incoterms für den Versand in die USA
Aktualisiert
Für Exporteure und Marken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Lieferbedingungen mit einem US-Käufer vereinbaren oder eigene Ware an Amazon oder ein Lager in den USA senden. Sie erfahren, was die gängigen Incoterms 2020 für einen US-Import bedeuten, wer die US-Zölle zahlt, was DDP in die USA (geliefert verzollt) wirklich voraussetzt und welche Klausel zur ersten Sendung passt.
Was eine Incoterms-Klausel regelt und was nicht
Incoterms sind dreibuchstabige Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Die aktuelle Fassung, Incoterms 2020, umfasst elf Klauseln. Die ICC unterscheidet sieben Klauseln für alle Transportarten (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und vier Klauseln nur für den See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF), wie in der Einführung zu den Incoterms 2020 beschrieben. In deutschen Verträgen stehen oft die deutschen Bezeichnungen, etwa „Ab Werk“ für EXW oder „Geliefert verzollt“ für DDP. Gemeint ist dasselbe.
Wenn Sie „FCA Stuttgart, Incoterms 2020“ oder „DDP Ontario, Kalifornien, Incoterms 2020“ in einen Vertrag schreiben, legen Sie drei Dinge zwischen Verkäufer und Käufer fest:
- Lieferung und Gefahrübergang: den Punkt, an dem der Verkäufer geliefert hat und Verlust oder Beschädigung zum Risiko des Käufers werden.
- Kosten: welche Partei jeden Abschnitt bezahlt, von der Verladung am Ursprungsort bis zur Entladung am Ziel.
- Formalitäten: wer die Ausfuhrabfertigung im Ursprungsland und die Einfuhrabfertigung in den USA übernimmt, einschließlich der Zölle.
Eine Incoterms-Klausel regelt nicht, wann das Eigentum übergeht, wie und wann Sie bezahlt werden oder welches Recht gilt. Das regeln Ihr Kaufvertrag und Ihre Zahlungsbedingungen. Sie bindet auch weder Transportunternehmen noch Spediteure noch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP). CBP hält sich an den Importeur (Importer of Record), der in der Zollanmeldung steht, egal was auf der Rechnung steht.
Nennen Sie hinter der Klausel immer einen genauen Ort. „FOB Deutschland“ oder „DDP USA“ reicht weder für ein Angebot noch zur Klärung eines Streits. „FOB Hamburg“ oder „DAP Lager des Käufers, 123 Example Road, Ontario, Kalifornien“ dagegen schon.
Die wichtigsten Incoterms-Klauseln für US-Importe
Die meisten Verträge für US-Importe verwenden eine der acht Klauseln in der Tabelle (CFR und CIF teilen sich eine Zeile). CPT und CIP funktionieren wie CFR und CIF, aber für alle Transportarten, und FAS ist außerhalb von Massengut selten. Diese drei fehlen deshalb in der Tabelle.
| Klausel | Transportart | Gefahr geht auf den Käufer über | Hauptfracht bucht | Ausfuhrabfertigung | US-Einfuhrabfertigung und Zölle |
|---|---|---|---|---|---|
| EXW (Ab Werk) | Alle | Beim Verkäufer, Ware nicht verladen | Käufer | Käufer | Käufer |
| FCA (Frei Frachtführer) | Alle | Bei Übergabe an den Frachtführer des Käufers am benannten Ort | Käufer | Verkäufer | Käufer |
| FOB (Frei an Bord) | See und Binnenschiff | An Bord des Schiffs im Verschiffungshafen | Käufer | Verkäufer | Käufer |
| CFR / CIF | See und Binnenschiff | An Bord des Schiffs im Verschiffungshafen | Verkäufer (CIF zusätzlich mit Versicherung) | Verkäufer | Käufer |
| DAP (Geliefert benannter Ort) | Alle | Am benannten Ort, entladebereit | Verkäufer | Verkäufer | Käufer |
| DPU (Geliefert benannter Ort entladen) | Alle | Am benannten Ort, nach der Entladung | Verkäufer | Verkäufer | Käufer |
| DDP (Geliefert verzollt) | Alle | Am benannten Ort, entladebereit | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer, einschließlich Zölle |
Zwei Details sorgen oft für Ärger. Bei CFR und CIF zahlt der Verkäufer die Fracht bis zum US-Hafen, die Gefahr geht aber schon im Abgangshafen über. Ein auf See verlorener Container ist also das Problem des Käufers und ein Fall für dessen Versicherung. Außerdem muss der Verkäufer bei CIF nur eine Mindestdeckung (Institute Cargo Clauses C) kaufen, während CIP die höhere Deckung nach Institute Cargo Clauses A verlangt, so die Übersicht der ICC zu den Änderungen 2020. Wenn Sie CIF einkaufen, prüfen Sie, ob diese Deckung reicht, oder versichern Sie die Ware selbst.
DPU hat 2020 die frühere Klausel DAT ersetzt. Der Unterschied zu DAP ist einfach: Bei DAP entlädt der Verkäufer die Ware am Ziel nicht, bei DPU schon. Wenn ein Container an ein US-Lager geliefert wird, klären Sie vorab, wer die Entladung bezahlt, denn das Lager stellt sie jemandem in Rechnung.
EXW, FOB oder FCA: die Wahl auf der Ursprungsseite
Wenn ein US-Käufer die Fracht organisiert, fällt die Wahl meist zwischen EXW, FOB und FCA. Bei allen dreien bleiben Haupttransport, US-Einfuhr und Zölle beim Käufer. Sie unterscheiden sich am Ursprungsort.
EXW (Ab Werk)
Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände bereit und tut sonst nichts: Er belädt den Lkw nicht und fertigt die Ware nicht zur Ausfuhr ab. Das wirkt einfach, aber der Käufer, oft in einem anderen Land ansässig, wird damit für die Ausfuhranmeldung im Land des Verkäufers verantwortlich. In vielen Ländern kann nur ein dort registriertes Unternehmen sie abgeben, und der in der Ausfuhranmeldung genannte Ausführer muss stimmen. Kann Ihr Käufer das nicht leisten, entsteht mit EXW gleich zu Beginn eine Lücke in den Papieren.
Für Lieferanten in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das ein konkretes Problem:
- Deutschland: Ausfuhren werden elektronisch in ATLAS-Ausfuhr angemeldet, ab 1.000 Euro Warenwert oder 1.000 kg, und für jede Ausfuhr ist eine EORI-Nummer nötig, die in der Anmeldung steht (IHK Chemnitz, siehe Quellen). Für die Umsatzsteuerbefreiung als Ausfuhrlieferung müssen Sie als Lieferant die Voraussetzungen nachweisen (§ 6 UStG). Übernimmt der Käufer die Ausfuhr, hängen Sie bei diesem Nachweis von seinen Unterlagen ab. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie EXW zusagen.
- Österreich: Ausfuhranmeldungen werden elektronisch über das Zollsystem ACCS bei der Ausfuhrzollstelle abgegeben, und die Ausgangszollstelle überwacht den Ausgang der Ware.
- Schweiz: Ausfuhranmeldungen laufen über Passar, das Warenverkehrssystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das e-dec ablöst.
FOB (Frei an Bord)
Der Verkäufer fertigt die Ware zur Ausfuhr ab und liefert sie an Bord des Schiffs, das der Käufer gebucht hat. FOB ist eine Klausel für den See- und Binnenschiffstransport. Sie passt zu Massengut oder Stückgut, das direkt über die Schiffsreling verladen wird. Container übergibt der Verkäufer dagegen meist Tage vor der Verladung an einem Terminal oder einer Containerpackstation an den Carrier. Ab diesem Moment hat er keine Kontrolle mehr über die Box, trägt bei FOB aber weiter die Gefahr, bis sie an Bord ist. Das gilt auch, wenn der Container per Bahn aus Bayern, Österreich oder der Schweiz nach Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam läuft.
FCA (Frei Frachtführer)
Der Verkäufer fertigt die Ware zur Ausfuhr ab und übergibt sie am benannten Ort an den Frachtführer des Käufers: im eigenen Lager (verladen auf den Lkw des Käufers), an einer Containerpackstation oder an einem Terminal. FCA funktioniert für alle Transportarten, auch für Luftfracht und Lkw. Nach den Incoterms 2020 können die Parteien außerdem vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement (On-Board-Bill-of-Lading) auszustellen. Das hilft, wenn eine Bank es für ein Akkreditiv verlangt (ICC).
In der Praxis: Für Seefracht im Container, Luftfracht oder Kurier passt FCA meist besser als FOB. Und FCA im Werk des Verkäufers passt meist besser als EXW, wenn der Käufer die Ausfuhr in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht selbst anmelden kann.
DDP in die USA braucht einen Importeur (Importer of Record)
Bei DDP trägt der Verkäufer alles bis zum benannten Ort in den USA, einschließlich US-Einfuhrabfertigung, Zöllen und Einfuhrabgaben. Für einen ausländischen Verkäufer heißt das: Jemand muss für seine Waren als US-Importeur (Importer of Record, IOR) auftreten. Das ist die Partei, die die Waren bei CBP anmeldet, für Einreihung, Wert und Ursprung verantwortlich ist und die Zölle schuldet.
Ein DDP-Angebot ist nur so gut wie die Antwort auf eine Frage: Wer ist Importeur? Wenn der Verkäufer DDP sagt, aber erwartet, dass das Unternehmen des Käufers als Importeur in der Zollanmeldung steht, ist die Sendung in Wahrheit DAP mit erstatteten Zöllen. Der Käufer trägt dann die zollrechtliche Haftung, die er vermeiden wollte.
Nicht ansässige Importeure nach geltendem Recht
Ein Unternehmen ohne US-Gesellschaft kann selbst als Importeur auftreten. Nach 19 CFR 141.18 darf ein nicht ansässiges Unternehmen Waren nur dann zum freien Verkehr anmelden, wenn es im Bundesstaat des Einfuhrhafens einen ansässigen Zustellungsbevollmächtigten hat und eine Zollbürgschaft (CBP Form 301) stellt, die durch einen ansässigen Bürgen in Unternehmensform gedeckt ist. Die Zollanmeldung selbst reicht in der Regel ein lizenzierter Zollagent (customs broker) im Namen des Importeurs ein.
Der Importeur braucht außerdem eine bei CBP mit Form 5106 registrierte Importeursnummer. In einer Bekanntmachung vom 19. August 2026 hat CBP erklärt, dass sie ab dem 18. September 2026 Importeursnummern mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben in Form 5106 sofort ungültig machen kann. Als Anschrift muss der tatsächliche Standort des Importeurs angegeben werden, nicht die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten, Zollagenten, Spediteurs oder ein Postfach. Und der Zollagent muss eine direkt mit dem Importeur unterzeichnete Vollmacht haben. Wer in den letzten Jahren mit der US-Adresse seines Spediteurs importiert hat, sollte seine Daten jetzt prüfen.
Was die Executive Order 14411 ändert
Die Executive Order 14411 zur Verschärfung der Zollkontrollen vom 3. Juni 2026 weist das Heimatschutzministerium (DHS) und CBP an, zwischen US-Importeuren und ausländischen Importeuren zu unterscheiden und die Regeln für ausländische Importeure zu verschärfen. Unter anderem soll CBP:
- ausländischen Importeuren informelle Zollanmeldungen untersagen;
- bei formellen Zollanmeldungen verlangen, dass sich ein ausländischer Importeur nicht auf eine Dauerbürgschaft stützt, soweit CBP es nicht zulässt, und entweder im CTPAT-Programm validiert ist (sofern berechtigt) oder einen CTPAT-validierten lizenzierten Zollagenten einsetzt;
- innerhalb von 180 Tagen von allen Importeuren, nicht nur von ausländischen, ein Mindestmaß an greifbaren Vermögenswerten in den USA, an Bürgschaften oder an beidem verlangen.
Diese Einschränkungen für ausländische Importeure sind angeordnet, aber mit Stand Oktober 2026 noch nicht in Kraft. Prüfen Sie die aktuellen Regeln, bevor Sie DDP anbieten oder akzeptieren. Bisher hat CBP nur Teile der Anordnung umgesetzt, etwa die oben genannte Bekanntmachung zu den Importeursdaten. Die Anordnung sieht außerdem vor, dass CBP die Ausfuhrunterlagen anfordern kann, die ein Exporteur bei seiner eigenen Zollbehörde eingereicht hat. Bewahren Sie Ihre ATLAS-, ACCS- oder Passar-Ausfuhranmeldung deshalb sorgfältig auf.
Für einen ausländischen Verkäufer ist DDP damit schwieriger, als es auf einer Preisliste aussieht. Abanro übernimmt die US-Zollabwicklung als Teil Ihrer Sendung und kann in geeigneten Fällen als Importeur (Importer of Record) auftreten. Ob eine Sendung geeignet ist, hängt vom Produkt, den Unterlagen und den bei Ankunft geltenden Regeln ab. Sprechen Sie das deshalb beim Angebot an, nicht erst, wenn die Ware auf dem Wasser ist. Den vollständigen Ablauf finden Sie im Ratgeber So funktioniert die US-Zollabwicklung für ausländische Unternehmen.
Wer US-Zölle, Gebühren und Kosten am Zielort zahlt
Bei jeder Klausel außer DDP zahlt der Käufer die US-Zölle und Einfuhrabgaben. Bei DDP zahlt sie der Verkäufer. So weit ist es klar. Der Streit beginnt bei den Kosten dazwischen.
- Zölle: Sie ergeben sich aus der Einreihung der Ware in den US-Zolltarif (Harmonized Tariff Schedule, HTS), ihrem Ursprungsland und den bei der Einfuhr geltenden Zusatzzöllen. Für Waren mit Ursprung in der EU, also auch aus Deutschland und Österreich, gilt seit dem 24. Juli 2026 ein Section-301-Zoll, der zusammen mit dem regulären Zollsatz 10 % ergibt. Liegt der reguläre Satz bei 10 % oder darüber, fällt kein Section-301-Zoll an. Für Schweizer Ursprungswaren gilt dasselbe Prinzip mit 12,5 % (Stand Oktober 2026). Ausgenommen sind Waren aus den Anhängen der USTR-Mitteilung und Waren, die Section-232-Zöllen unterliegen, etwa Stahl, Aluminium, Kupfer und daraus hergestellte Erzeugnisse, die eigene Sätze haben. Prüfen Sie den HTS und die aktuellen Vorgaben von CBP für Ihr Produkt. Gezahlt werden die Zölle vom Importeur, der das Geld also vor der Freigabe bereithalten muss.
- CBP-Gebühren: etwa die Merchandise Processing Fee und bei Seefracht die Harbor Maintenance Fee. Sie folgen den Zöllen.
- Hafen- und Terminalkosten am Zielort: Bei CFR, CIF, DAP und DPU kann der Frachtvertrag des Verkäufers das Terminal-Handling am Zielort enthalten oder nicht. Was nicht enthalten ist, landet meist beim Käufer. Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich auflisten, was sein Frachtpreis abdeckt.
- Beschauen und Zurückhaltungen: Wenn CBP oder eine andere Behörde die Ware beschaut, stellen die Beschaustelle und die beteiligten Transporteure ihre Kosten der Importeursseite in Rechnung. Bei DDP ist das der Verkäufer.
- Lagergeld, Demurrage und Detention: Sie fallen an, wenn Container oder Ware nicht rechtzeitig abgeholt oder zurückgegeben werden, und treffen die Partei, die die Sendung in diesem Moment kontrolliert. Deshalb ist der benannte Ort so wichtig. Unser Ratgeber zu Drayage, Demurrage und Detention in Los Angeles und Long Beach erklärt diese Kosten.
Um Angebote mit unterschiedlichen Klauseln zu vergleichen, bringen Sie alle Kosten auf dieselbe Basis: geliefert an dieselbe US-Adresse, Zölle bezahlt. Der Ratgeber zu den Kosten eines Imports in die USA listet jeden Posten auf.
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Tür-zu-Tür-Angebot anfordernHäufige Fehler mit Incoterms bei US-Sendungen
- EXW, obwohl der Käufer die Ausfuhranmeldung nicht abgeben kann. Die Ware steht im Werk oder im Abgangshafen, während geklärt wird, wer sie anmelden darf. Nutzen Sie stattdessen FCA ab Ihrem Werk.
- FOB für Luftfracht, Lkw oder Kurier. FOB gilt nur für den See- und Binnenschiffstransport. Für andere Transportarten nutzen Sie FCA (der Käufer organisiert den Transport) oder CPT, CIP, DAP oder DDP (der Verkäufer organisiert ihn).
- „DDP“-Angebote ohne Zölle. Manche Angebote heißen DDP, enthalten aber den Vermerk „Zölle und Steuern nach Aufwand“ oder „ohne Zollkosten“. Das ist kein DDP. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was enthalten ist und wer Importeur wird.
- Kein benannter Ort oder der falsche. „DAP Los Angeles“ kann den Hafen meinen oder ein Lager 100 Kilometer landeinwärts. Nennen Sie die vollständige Lieferadresse.
- Die Annahme, die Klausel regle das ISF. Das Importer Security Filing für Seefracht ist nach 19 CFR 149.2 spätestens 24 Stunden vor der Verladung im Abgangshafen fällig, egal welche Klausel gilt. Bei FOB oder FCA übermittelt es die Käuferseite, braucht dafür aber Daten vom Verkäufer.
- Vergessen, wer die Entladung zahlt. Bei DAP entlädt der Käufer, bei DPU der Verkäufer. Ein lose verladener Container kann stundenlang dauern.
- Preis- und Lieferbedingungen verwechseln. „FOB Werk“ auf einer Preisliste ist keine gültige Incoterms-Klausel. Bieten Sie mit derselben Klausel und demselben Ort an, die im Vertrag stehen.
- Den Ursprung mit dem Abgangsort verwechseln. Handelsware aus Asien, die Sie aus Ihrem Lager in Deutschland weiterverkaufen, behält ihren Ursprung und dessen Zollsätze. Der EU-Satz gilt nur für Waren mit EU-Ursprung.
Welche Klausel zur ersten Sendung an Amazon oder einen US-Käufer passt
Die richtige Klausel hängt weniger von Vorlieben ab als von zwei Fragen: Wem gehört die Ware bei Ankunft, und wer kann als US-Importeur auftreten?
Eigene Ware an Amazon oder ein US-Lager
Wenn Sie der Verkäufer sind und die Ware nach der Ankunft Ihnen gehört, gibt es keinen US-Käufer, mit dem Sie Pflichten teilen. Eine Incoterms-Klausel spielt dann nur zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten eine Rolle oder zwischen Ihrer Gesellschaft in Europa und einer US-Tochter. Für den Zoll zählt, wer Importeur ist und wer die Zölle zahlt. Ein Amazon-Logistikzentrum ist nur eine Lieferadresse, die Ware muss vorher von jemand anderem verzollt werden. Viele Verkäufer senden zuerst an einen Partner für den Wareneingang in den USA, wo die Ware geprüft und vorbereitet wird, bevor sie zu Amazon geht. Unsere Ratgeber Auf Amazon USA ohne US-Firma importieren und verkaufen und Ware aus dem Ausland an Amazon FBA senden beschreiben diesen Weg.
Verkauf an einen US-Importeur oder Distributor
Ein etablierter US-Importeur bevorzugt meist FCA oder FOB, weil er eigenen Spediteur, eigene Bürgschaft und eigenen Zollagenten hat. Bieten Sie für Container FCA ab Ihrem Lager oder einem benannten Hafen wie Hamburg oder Bremerhaven an und klären Sie, wer das ISF übermittelt.
Verkauf an einen US-Einzelhändler, eine Boutique oder einen Erstkäufer
Kleinere US-Käufer wollen oft gar nicht importieren. Sie wollen einen Lieferpreis. DAP mit dem Käufer als Importeur ist die einfachste Lieferoption, wenn der Käufer die Einfuhr übernehmen kann. DDP ist das attraktivste Angebot. Nennen Sie es aber erst, wenn feststeht, wer Importeur wird, und Sie eine belastbare Zollschätzung für das Produkt haben.
Beispiel (hypothetisch): Ein Hersteller von Naturkosmetik aus Bayern verkauft an eine Boutique-Kette in Kalifornien. Die Kette will nicht selbst importieren. Bevor der Hersteller DDP anbietet, klärt er, wer Importeur wird, ob für die Produkte FDA-Pflichten für Kosmetik gelten und welcher Gesamtzollsatz für EU-Ursprung anfällt. Erst dann rechnet er den Lieferpreis.
| Situation | Passt meist | Vor der Zusage prüfen |
|---|---|---|
| US-Importeur mit eigenem Spediteur | FCA (oder FOB für Seefracht ohne Container) | Benannter Ort, ISF-Daten, Ausfuhrpapiere |
| US-Käufer will Lieferpreis und kann importieren | DAP oder DPU | Wer Kosten am Zielort und die Entladung zahlt |
| US-Käufer will gar nicht importieren | DDP | Wer Importeur ist, Bürgschaft, Zollschätzung |
| Eigene Ware an Amazon oder ein US-Lager | Kein Käufer in den USA: Fokus auf den Importeur | Importeur, Zölle, Vorbereitung und Wareneingang in den USA |
Wie Tür-zu-Tür-Service und Incoterms-Klausel zusammenhängen
Die Incoterms-Klausel ist eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Ein Tür-zu-Tür-Logistikservice ist ein eigener Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Logistikdienstleister. Beides sollte zusammenpassen, ist aber nicht dasselbe.
- EXW oder FCA: Der Käufer bucht den Service. Die Abholung erfolgt im Lager des Verkäufers, die US-Einfuhr liegt beim Käufer.
- CFR, CIF, DAP oder DPU: Der Verkäufer bucht den Transport bis zum benannten Hafen oder Ort. US-Einfuhr, Zölle und jeder Abschnitt nach dem benannten Ort gehören zum Käufer. Beide Seiten müssen also wissen, wo die Buchung des Verkäufers endet.
- DDP: Der Verkäufer bucht die gesamte Kette einschließlich US-Zollabwicklung und muss einen Importeur geklärt haben.
Der Service Abholung und internationaler Transport von Abanro umfasst die Abholung in Ihrem Lager in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, See- oder Luftfracht, die US-Zollabwicklung und die Zustellung ab unserem Standort in Orange County (Kalifornien), nahe den Häfen von Los Angeles und Long Beach. Die Ware kann vor der Weiterleitung an einen Käufer oder an Amazon durch Wareneingang und Sichtprüfung laufen. Nennen Sie uns bei der Anfrage die vereinbarte Klausel und den benannten Ort, damit der Umfang der Sendung dazu passt, wer was bezahlt. Zölle, Steuern und behördliche Gebühren werden separat zum tatsächlichen Preis an die zuständige Partei berechnet.
Wenn Ihre Ware im Container reist, ist die nächste Entscheidung meist, ob Sie einen ganzen Container buchen oder sich einen teilen: siehe FCL oder LCL an die US-Westküste. Für wenige Kartons lesen Sie, wie Sie Ihre ersten 100 Produkte ohne Container in die USA senden.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Die Incoterms werden von der ICC herausgegeben, und die Zollregeln für Importeure ändern sich 2026. Prüfen Sie die Bedingungen und aktuellen Anforderungen für Ihre Sendung, bevor Sie sie vereinbaren.
Quellen und weiterführende Links
- Incoterms® 2020: die wichtigsten Änderungen (FCA, DPU, Versicherung bei CIP und CIF), Internationale Handelskammer (ICC)
- Incoterms® 2020, Einführung: Klauseln für alle Transportarten und Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport, Internationale Handelskammer (ICC)
- 19 CFR 141.18: Zollanmeldung durch nicht ansässige Unternehmen, Legal Information Institute der Cornell Law School (US-Bundesverordnungen, CFR)
- Executive Order 14411 „Strengthening Customs Enforcement“ (91 FR 35125, 10. Juni 2026), Federal Register (US-Bundesanzeiger)
- Richtigkeit der an CBP übermittelten Importeursdaten (Bekanntmachung vom 19. August 2026), US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP), Federal Register
- 19 CFR 149.2: Pflicht und Frist für das Importer Security Filing, eCFR (elektronische US-Bundesverordnungen)
- Mitteilung zu Maßnahmen in Section-301-Untersuchungen verschiedener Volkswirtschaften (91 FR 47318, 28. Juli 2026): EU 10 % und Schweiz 12,5 % einschließlich Regelzollsatz, Handelsbeauftragter der USA (USTR), Federal Register
- Erläuterungen zum Export: ATLAS-Ausfuhranmeldung, EORI-Nummer, Ursprungszeugnisse, IHK Chemnitz
- Umsatzsteuergesetz, § 6 Ausfuhrlieferung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Ausfuhrverfahren (Stand 30. Juli 2026), Unternehmensserviceportal (USP), Bundesministerium für Finanzen, Österreich
Quellen geprüft am